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LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bewilligung eines Lohnkostenzuschusses für die Einstellung eines Arbeitslosen ; Ausschließliche Anknüpfung an die im Verwaltungsakt selbst getroffene Zweckbestimmung zur Verwendung der bewilligten Geldleistung oder Sachleistung ; Beendigung des ...
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 24.11.1999 - S 13 AL 637/99
- LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Rückforderung des Lohnkostenzuschusses stellt jedoch § 223 Abs. 2 SGB III dar (BSG Urteile vom 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R und B 7 AL 68/01 R).Auf Grund der Regelung des § 223 Abs. 2 SGB III bedarf es nämlich einer gesonderten Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung nicht (BSG, Urteile vom 21.03.2002 aaO).
- BSG, 14.12.2000 - B 11 AL 63/00 R
Verwaltungsakt, Widerruf wegen Zweckverfehlung
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Die Vorschrift knüpft vielmehr ausschließlich an die im Verwaltungsakt selbst getroffene Zweckbestimmung zur Verwendung der bewilligten Geld- oder Sachleistung an (BSG SozR 3-1300 § 47 Nr. 1). - BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 68/01 R
Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Rückforderung des Lohnkostenzuschusses stellt jedoch § 223 Abs. 2 SGB III dar (BSG Urteile vom 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R und B 7 AL 68/01 R). - BSG, 26.01.1983 - 1 S 2/82
Arbeitslosenversicherung - Rückzahlung von Beitragen - Arbeitslosenunterstützung …
Auszug aus LSG Bayern, 12.09.2002 - L 10 AL 22/00
Auf den Wegfall der Bereicherung kann sich der Kläger nicht berufen, da der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch keinen Raum für die ergänzende Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung lässt (BSG SozR 1500 § 51 Nr. 28; BT-Druck S.8/4022 S.83 zu § 48;… Wiesner in von Wulffen, SGB X, 4. Auflage, § 50 RdNr 1).